Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, können Sie sich dem Strafprozess gegen die beschuldigte Person als Privatbeteiligte/r anschließen. So kann Ihnen bereits im Strafverfahren ein Schadenersatz zugesprochen und ein teures Zivilverfahren vermieden werden. Auch haben Privatbeteiligte besondere Verfahrensrechte.
Ab Ende Mai 2016 gelten strengere Regeln für die Nutzung des Handys während des Autofahrens. Ausdrücklich verboten ist nun nicht mehr nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, sondern auch das SMS & Emails schreiben sowie Internetsurfen.
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