Versicherung verweigert Zahlung wegen Vorschäden? Volle Leistung vor Gericht durchgesetzt
HIER ZUM ARTIKEL ›Wenn Steuergestaltungen, wie zum Beispiel Umgründungen, vorgenommen werden, darf die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden, insoweit es dafür keine triftigen außersteuerlichen Gründe gibt. Dies ergibt sich aus dem Missbrauchstatbestand des § 22 BAO. Nach der VfGH-Rechtsprechung (10.10.2018, G49/2017) kann ein Sachverhalt, der unter § 22 BAO fällt, aber auch gleichzeitig finanzstrafrechtliche Folgen nach § 33 Abs 1 FinStrG haben - nämlich dann, wenn nicht ordnungsgemäß offengelegt wurde. Stellt sich die Frage: Was muss der Behörde alles offengelegt werden?
HIER ZUM ARTIKEL ›In einem Urteil des OGH wurde eine Beleuchtungspflicht für Rollstuhlfahrer verneint. Ein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall wurde ausgeschlossen.
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