Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Zell am See

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Zell am See? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Zell am See mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Zell am See mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

5 Anwälte - Strafrecht in Zell am See
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
61 Bewertungen
02
Mag. Lukas HÖLLWERTH
Mag. Lukas HÖLLWERTH Straf­recht | Verwaltungsstraf­recht | Unternehmens­recht | Versicherungs­recht | Zivil­recht | Gesellschafts­recht | Vertrags­recht | Wirtschafts­recht | Verwaltungs­recht | Arbeits­recht
5700 Zell am See Bahnhofstraße 6 marker
6 Bewertungen
03
Dr. Alexander BOSIO Gesellschafts­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Sport­recht
5700 Zell am See Strubergasse 9 marker
0 Bewertungen
04
Mag. Sebastian Michael KINBERGER Zivil­recht | Straf­recht | Verwaltungsstraf­recht
5700 Zell am See Salzachtal Bundesstraße 13 marker
0 Bewertungen
05
Mag. Thomas SCHWAB Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Gesellschafts­recht | Straf­recht
5700 Zell am See Bahnhofstr. 6 marker
0 Bewertungen
06
Tobias LASSACHER, LL.B.,LL.M. Verwaltungs­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Familien­recht | Sport­recht | Straf­recht
5700 Zell am See Postplatz 3 marker
0 Bewertungen

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Oft ist Tätern nicht bewusst, dass eine rechtskräftige finanzstrafrechtliche Verurteilung auch mit einer Eintragung im Finanzstrafregister oder Strafregister verbunden ist. In der Praxis wird dem Nachweis der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit große Bedeutung beigemessen. Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren oder zur Vorlage bei Gewerbebehörden notwendig. Hinzu kommt: die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit ist auch zentrales Element bei der Strafbemessung in einem späteren Strafverfahren. Somit hat nicht nur ein Parteienvertreter Interesse an dieser Information, sondern auch das sodann entscheidende Organ.

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