Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass es einen Unterschied macht, ob man etwas „vererbt“ oder „vermacht“. Im Unterschied zum Erben tritt der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass er etwa auch keine Schulden des Verstorbenen übernehmen muss.
HIER ZUM ARTIKEL ›Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärt eine Kreditklausel der BKS Bank wegen Intransparenz für unzulässig. Laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) müssen zu viel bezahlte Zinsen zurückgezahlt werden.
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