Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit 2015 kommt es für die Zuständigkeit der Gerichte bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Lebensmittelpunkt der verstorbenen Person an. Der Erblasser kann aber im Testament bestimmen, welches Recht angewendet werden soll.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie soll man sich verhalten, wenn der potentielle Arbeitgeber unangenehme Fragen stellt? Nicht selten handelt es sich um intime Fragen zum Privatleben, über die finanzielle Situation oder über bestehende Krankheiten. Doch hier gibt es klare gesetzliche Grenzen – der Bewerber muss nicht auf alles antworten.
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