Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Gegenstand einer jüngst ergangenen Entscheidung des LAG Baden Württemberg ist, dass eine sachgrundlose Befristung beim selben Arbeitgeber nur einmal möglich ist, egal wie lange eine etwaige Vorbeschäftigung zurückliegen mag. Diese Entscheidung widersetzt sich den Entscheidungen des BAG aus 2011, die nochmalige sachgrundlose Befristungen nach 3 Jahren zulassen.
Unter welchen Umständen kann eine Schenkung wegen groben Undank widerrufen werden? – Diese Frage beantwortete der OGH in seiner jüngsten Entscheidung. Demnach muss eine strafbare Handlung gegen die schenkende Person begangen werden und dem Beschenkten muss die Kränkung des Schenkers bewusst sein.
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