Im konkreten Fall wird analysiert, warum es in der EU nicht erlaubt ist, dass in Bezug auf die Scheidung, zwei verschiedene Gerichte über das gleiche Ehevermögen (das auch die Immobilien beinhaltet) Entscheidungen treffen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ehewohnung, Wertpapiere und Schmuck – bei Scheidungen muss insbesondere darüber entschieden werden, wie das vorhandene Vermögen der Ehepartner aufgeteilt wird. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Entscheidung, sind die gesetzlichen Aufteilungsgrundsätze anzuwenden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wer sich verlobt, sollte sich über die möglichen juristischen Konsequenzen bewusst sein. Verlobte Paare treffen im Hinblick auf ihre bevorstehende Hochzeit oft verschiedene vermögensrechtliche Entscheidungen. Scheitert dann eine Verlobung, kann dies Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
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