Im konkreten Fall wird analysiert, warum es in der EU nicht erlaubt ist, dass in Bezug auf die Scheidung, zwei verschiedene Gerichte über das gleiche Ehevermögen (das auch die Immobilien beinhaltet) Entscheidungen treffen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ehewohnung, Wertpapiere und Schmuck – bei Scheidungen muss insbesondere darüber entschieden werden, wie das vorhandene Vermögen der Ehepartner aufgeteilt wird. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Entscheidung, sind die gesetzlichen Aufteilungsgrundsätze anzuwenden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ehebruch, Psychoterror, Vernachlässigung des Unterhalts – welche Scheidungsgründe gibt es in Österreich?
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