Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Erwerben Sie ein fehlerhaftes Produkt und erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie vom Hersteller des Produktes Schadenersatz verlangen. Für die Geltendmachung ist kein Verschulden des Unternehmers notwendig – allerdings ist bei Sachschäden ein Selbstbehalt von EUR 500 zu tragen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das gekaufte Handy ist nach wenigen Monaten defekt? Der gekaufte Gebrauchtwagen ist vollkommen durchgerostet? – Wir verraten Ihnen, wann und wie Sie Gewährleistung in Österreich geltend machen können.
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