Stalking ist eine Form von Gewalt. Es bedeutet eine beabsichtige und wiederholte Belästigen und Verfolgen der betroffenen Personen. Daher wurde ein neuer Straftatbestand dagegen geschaffen. In Österreich ist das Anti-Stalking-Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt der Ehegatte, bestimmt sich die Höhe des Erbes des überlebenden Ehepartners nach den Verfügungen im Testament. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, kommt es in Österreich zur gesetzlichen Erbfolge. Ehepartner haben dann Anspruch auf ein bis zwei Drittel des Erbes. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob der Verstorbene Kinder hat.
HIER ZUM ARTIKEL ›Obwohl das Internet kein rechtsfreier Raum ist, steigen Rechtsverstöße in Online Netzwerken und anderen Websites kontinuierlich an. Das Internetrecht schützt Betroffene vor Hasspostings, Werbemails und personenbezogenen Daten in Suchmaschinen. Im Interview mit meinanwalt.at informiert Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. über Rechtsprobleme im Internet und erklärt, welche Möglichkeiten die Betroffene haben.
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