Bei einem Verkehrsunfall können vielfältige Schäden entstehen, die von dem Unfallverursacher / seiner Versicherung zu tragen sind. Um entsprechende Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, sollten Sie bereits unmittelbar nach dem Unfall mit dem Sammeln von Beweisen beginnen. Neben Ersatzansprüchen in Bezug auf körperliche Schäden sowie Schmerzensgeld können natürlich auch Sachschäden wie Reparaturkosten oder Wertminderung geltend gemachte werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Prinzip ist die Kleidung ein erheblicher Teil der Privatsphäre eines Arbeitnehmers. Somit hat der Beschäftigte auch im dienstlichen Verhältnis einen geschützten Individualbereich. Daher ist dem Dienstnehmer gestattet, seine Kleidung frei zu wählen. Dazu zählt etwa auch diverser Schmuck, der Haar- und Bartwuchs oder auch Tätowierungen. Allerdings ist es dem Arbeitgeber gestattet, dieses Persönlichkeitsrecht einzuschränken. Wenn der Dienstgeber wichtige Gründe vorweisen kann, so kann er Ge- und Verbote bezüglich des äußeren Erscheinungsbilds erteilen.
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