In den meisten Verträgen von Mietwohnungen findet man den Zusatz „nur zu Wohnzwecken“. Daher stellt sich die Fragen, welche Auswirkungen dieser Zusatz auf diverse „Home-Office“-Tätigkeiten haben. Darüber hinaus gibt es einige wichtige Faktoren, die zu beachten sind, wenn man ein Unternehmen im eigenen Haushalt führt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie möchten Ihre Wohnung untervermieten? In vielen Mietverträgen ist eine Untervermietung durch den Mieter vertraglich untersagt. Bei Verstoß gegen die Klauseln wird eine Kündigung angedroht. Doch nicht immer sind derartige Klauseln zulässig.
HIER ZUM ARTIKEL ›Gelegentlich wird vom Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrags die Zahlung einer Ablöse verlangt. „Schwarze Ablösen“ für den Abschluss des Mietvertrages sind bei den meisten Mietverträgen jedoch verboten. Für vom Vormieter geleistete Investitionen oder für zurückgelassene Möbel kann dagegen eine Zahlung des Mieters vereinbart werden.
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