Die Flexible Kapitalgesellschaft soll die besonderen Bedürfnisse von Start-Ups befriedigen. Eine erste Einschätzung, ob das gelingen wird, gibt es hier:
HIER ZUM ARTIKEL ›Grenzüberschreitende Sitzverlegungen von ausländischen Gesellschaften nach Österreich sind seit einer Entscheidung des OGH grundsätzlich zulässig. In der praktischen Umsetzung müssen jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Im Folgenden werden diese Voraussetzungen sowie die Durchführung am Beispiel der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer GmbH von Deutschland nach Österreich unter praktischen Gesichtspunkten erläutert.
HIER ZUM ARTIKEL ›Welche Vor- und Nachteile hat eine Offene Gesellschaft? Wer haftet für Verbindlichkeiten? Wer darf die Gesellschaft nach außen vertreten? – Wir verraten Ihnen alles Wichtige zur Offenen Gesellschaft.
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