In den letzten Jahren ist der Wert der meisten virtuellen Währungen rasant in die Höhe gestiegen. Bereits heute nutzen viele technikaffine Menschen virtuelle Währungen als Wertanlage. Die Nutzung als Zahlungsmittel hat sich bis dato noch nicht durchgesetzt. Aufgrund steigender Popularität alternativer Zahlungsmöglichkeiten sowie innovativer Lösungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, ist mit einer vermehrten Nutzung virtueller Währungen zu rechnen. Vor der Frage der Nutzungsmöglichkeit steht für den Einzelnen die Frage, wo virtuelle Währungen erworben werden können und worauf beim Kauf und Verkauf von virtuellen Währungen zu achten ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Börsegesetz 2018 wird erstmals das Zurückziehen von Wertpapieren aus dem Amtlichen Handel detailliert regeln. Höchste Zeit: Gerade hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass ein „kaltes Delisting“ durch Verschmelzen einer börsenotierten Aktiengesellschaft auf eine nicht börsenotierte Tochtergesellschaft rechtsmissbräuchlich ist (OGH 23.06.2017, 6 Ob 221/16t).
HIER ZUM ARTIKEL ›Der emsige europäische Gesetzgeber beschert den Finanzmärkten ein neues Basisinformationsdokument („key information document“ oder kurz „KID“), in dem Kleinanlegern in verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte zahlreiche Informationen zur Verfügung zu stellen sind. Wie üblich ist die Regelungsdichte hoch und bei Verstößen drohen drakonische Strafen.
HIER ZUM ARTIKEL ›