In den letzten Jahren ist der Wert der meisten virtuellen Währungen rasant in die Höhe gestiegen. Bereits heute nutzen viele technikaffine Menschen virtuelle Währungen als Wertanlage. Die Nutzung als Zahlungsmittel hat sich bis dato noch nicht durchgesetzt. Aufgrund steigender Popularität alternativer Zahlungsmöglichkeiten sowie innovativer Lösungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, ist mit einer vermehrten Nutzung virtueller Währungen zu rechnen. Vor der Frage der Nutzungsmöglichkeit steht für den Einzelnen die Frage, wo virtuelle Währungen erworben werden können und worauf beim Kauf und Verkauf von virtuellen Währungen zu achten ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Die Regierungsvorlage der Börsegesetznovelle zur Umsetzung der EU-Marktmissbrauchsverordnung wurde gegenüber dem Ministerialentwurf an der ein oder anderen Stelle entschärft. Was sich konkret ändert, erläutert Kapitalmarkt-Experte und Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit März 2016 ist in Deutschland die Kreditvergabe durch bestimmte Alternative Investmentfonds (AIFs) zulässig. Neben Banken können nun AIFs als potentielle Fremdkapitalgeber auftreten. Obwohl die neuen Bestimmungen in Deutschland auf den gleichen europäischen Grundlagen wie in Österreich basieren, ist die Rechtslage in Österreich anders: Hierzulande besteht für manche AIFs sogar ein ausdrückliches Verbot der Kreditvergabe. Wohl aber könnten bestimmte ausländische Kreditfonds Kredite auch in Österreich vergeben ohne den inländischen Beschränkungen (Bankenkonzessionen) zu unterliegen.
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