In den letzten Jahren ist der Wert der meisten virtuellen Währungen rasant in die Höhe gestiegen. Bereits heute nutzen viele technikaffine Menschen virtuelle Währungen als Wertanlage. Die Nutzung als Zahlungsmittel hat sich bis dato noch nicht durchgesetzt. Aufgrund steigender Popularität alternativer Zahlungsmöglichkeiten sowie innovativer Lösungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, ist mit einer vermehrten Nutzung virtueller Währungen zu rechnen. Vor der Frage der Nutzungsmöglichkeit steht für den Einzelnen die Frage, wo virtuelle Währungen erworben werden können und worauf beim Kauf und Verkauf von virtuellen Währungen zu achten ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Initial Coin Offerings (ICOs) und Initial Token Offerings (ITOs) haben das Potential, sich als neue Form der Unternehmens- oder Projektfinanzierung neben klassischen Kapitalmarkt-Transaktionen zu etablieren. Besonders für Unternehmen in der Tech- oder FinTech-Branche kann diese Form der Mittelbeschaffung interessant sein. Dr. Oliver Völkel, LL.M., Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte, beleuchtet in diesem Beitrag den rechtlichen Rahmen von ICO und ITO in Österreich.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Juni 2016 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz entschieden, dass die beim Crowdfunding beliebten qualifizierten Nachrangklauseln in Darlehensverträgen gröblich benachteiligend und daher in Verträgen mit Verbrauchern unzulässig sind. Dies stellt einen Rückschlag für das Crowdfunding mittels Nachrangdarlehen dar. Für betroffene Unternehmen könnte die Emission von Anleihen eine alternative Finanzierungsform darstellen. Stadler Völkel Rechtsanwälte und Moore Stephens Interaudit bieten in Kooperation interessierten Unternehmen alle Leistungen für die erfolgreiche Anleiheplatzierung aus einer Hand.
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