Sie suchen einen Rechtsanwalt in Wien? Von Strafrecht und Arbeitsrecht, über Mietrecht bis hin zu Familienrecht – bei meinanwalt.at finden Sie die für Sie optimale Lösung aus über 3490 Wiener Anwälten.
Die Bereiche Gesellschaftsrecht, Liegenschaften- und Immobilienrecht oder auch Wirtschaftsrecht sind in Wien häufig vertreten. Fast die Hälfte aller Anwälte und Kanzleien haben sich entsprechend ausgerichtet. Die übrigen verteilen sich gleichmäßig auf die sonstigen Rechtsbereiche. Eine typische Kanzlei spezialisiert sich jedoch in der Regel auf mehrere Gebiete.
Sie möchten sich bspw. in Mietangelegenheiten durch einen Rechtsanwalt rechtlich vertreten oder beraten lassen?
Zu Beginn eines Anwalt-Klienten-Verhältnisses stellt sich meist die Frage nach den Kosten. Wenn Sie über eine Rechtsschutz-Versicherung verfügen, sollten Sie diese zunächst kontaktieren. Klären Sie ab, welche Leistungen überhaupt übernommen werden. Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel nicht alle möglichen Rechtsstreitigkeiten ab, sondern enthalten einen definierten Katalog an abgedeckten Risiken. Bei besonderer Bedürftigkeit, können Personen zudem einen Antrag auf Verfahrenshilfe beim zuständigen Bezirksgericht stellen.
Eine erste Orientierung bieten die unterschiedlichen Rechtsgebiete. Mit Hilfe der Suchfunktion auf meinanwalt.at, gelangen Sie rasch zu den für Ihr Anliegen passenden Anwälten.
Sie möchten keine weiten Wege zurücklegen? Kein Problem! Per Suchfeld oder Filter, können Sie Ihre Suche verfeinern. Die Eingabe der Postleitzahl ist hier vollkommen ausreichend. So finden Sie in Wien schnell eine Anwaltskanzlei in Ihrer Nähe.
Das Verhältnis zu Ihrem Anwalt basiert auf Vertrauen. Deswegen ist der erste Eindruck entscheidend. Auf dem jeweiligen Anwaltsprofil, können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.
Erfahrungsberichte anderer Personen sind sehr hilfreich. User-Bewertungen helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.
Erstgespräche bei einem Anwalt sind meist kostenlos – jedoch sollte dies im Vorfeld abgeklärt werden. Bei einem persönlichen Gespräch erläutern Sie Ihre Anliegen, Ziele und Wünsche. Es empfiehlt sich auch bereits zum Ersttermin Unterlagen wie Korrespondenz, Verträge oder andere Urkunden mitzunehmen. So kann sich der Anwalt einen ersten Überblick über die rechtliche Situation verschaffen.
Im Rahmen des Erstgesprächs sollte auch unbedingt die Art der Verrechnung vereinbart werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Anwaltliche Leistungen können „nach Tarif“ verrechnet werden, es kann aber auch ein Zeithonorar (z.B. nach Stundensatz) oder ein Pauschalbetrag für die anwaltlichen Leistungen vereinbart werden.
Sind Sie mit den aufgezeigten Lösungsansätzen des Anwalts einverstanden, können Sie den Rechtsanwalt mit der Vornahme der vereinbarten Schritte beauftragen.
Welches Gericht in Wien im Streitfall zuständig ist, hängt von mehreren Faktoren ab und wird von Ihrem Rechtsanwalt im konkreten Fall geprüft. Die Hauptstadt Österreichs ist Sitz zahlreicher unterschiedlicher Gerichte. Im Rahmen von zivilgerichtlichen Verfahren mit einem Streitwert bis zu EUR 15.000 sowie in besonderen Angelegenheiten ist eines der 12 Bezirksgerichte zuständig. Zusätzlich existiert hier ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen. Auch bei Exekutionen, Außerstreitverfahren, Privatkonkursen sowie in bestimmten strafrechtlichen Angelegenheiten sind Bezirksgerichte zuständig.
Wien verfügt des Weiteren über 2 Landesgerichte (Landesgericht für Zivilrechtssachen und Landesgericht für Strafsachen), ein eigens Arbeits- und Sozialgericht sowie ein Handelsgericht. Als Rechtsmittelgericht ist das Oberlandesgericht Wien (zuständig für Niederösterreich, Burgenland und Wien) eingerichtet. Wien ist zudem Sitz des Obersten Gerichtshofs – letzte Instanz in Zivil- und Strafrechtsverfahren – sowie des Verfassungsgerichtshofs.
Bei einem geringen Streitwert kann auch eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe eines Mediators erreicht werden. Viele Kanzleien in Wien bieten diesen Service an. Unsere Suchfunktion hilft Ihnen auch dabei, Anwälte mit zusätzlichen Qualifikationen zu finden.
Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
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