Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie können die Rechnungen von Lieferanten nicht mehr begleichen und wissen nicht wie es mit der Firma weiter gehen soll? – Wie ein Insolvenzverfahren abläuft und welche Konsequenzen dies für Ihr Unternehmen hat, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Internetzugang gilt grundsätzlich als „Betriebsmittel“ am Arbeitsplatz. Die Benützung ist in Weisungen, Verträgen oder Betriebsvereinbarungen zu klären. Eine gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht gibt es (noch) nicht.
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