Rechtsanwalts-Übersicht für Finanzstrafrecht in Wels

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Finanzstrafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Wels? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Wels mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Wels mit einer anderen Spezialisierung als Finanzstrafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Finanzstrafrecht in Wels
01
Dr. Martin STOSSIER Steuer­recht | Familien­recht | Insolvenz­recht | Finanzstraf­recht | Scheidungs­recht
4600 Wels Ringstraße 4/Plobergerstraße 7 marker
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02
Dr. Peter POSCH Steuer­recht | Finanzstraf­recht | Bank- und Kapitalmarkt­recht | Insolvenz­recht | Zivil­recht | Erb­recht | Bau­recht
4600 Wels Eisenhowerstraße 40 marker
0 Bewertungen
03
MMag. Christoph DOPPELBAUER Gesellschafts­recht | Unternehmens­recht | Insolvenz­recht | Wirtschafts­recht | Steuer­recht | Finanzstraf­recht
4600 Wels Vogelweiderstraße 9 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Finanzstrafrecht"

Expertentipp

Welche Strafe droht im Falle einer Steuerhinterziehung? Ein Blick auf die Strafen im Finanzstrafrecht - Geldstrafen, Freiheitsentzug, Verfall und mehr.

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Expertentipp

Oft ist Tätern nicht bewusst, dass eine rechtskräftige finanzstrafrechtliche Verurteilung auch mit einer Eintragung im Finanzstrafregister oder Strafregister verbunden ist. In der Praxis wird dem Nachweis der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit große Bedeutung beigemessen. Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren oder zur Vorlage bei Gewerbebehörden notwendig. Hinzu kommt: die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit ist auch zentrales Element bei der Strafbemessung in einem späteren Strafverfahren. Somit hat nicht nur ein Parteienvertreter Interesse an dieser Information, sondern auch das sodann entscheidende Organ.

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Expertentipp

Bei einem Verstoß gegen das Finanzstrafrecht können, wie im Strafrecht, Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Was dem Täter aber meist nicht bewusst ist, ist, dass ein Verstoß gegen das Finanzstrafrecht auch zu einem Wegfall oder Entzug der Gewerbeberechtigung führen kann!

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