Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Erwerben Sie ein Wohnungseigentum, werden Sie zum Miteigentümer der gesamten Liegenschaft. Dafür muss ein Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen werden. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie in diesem Artikel.
HIER ZUM ARTIKEL ›Unterhaltspflichtige Personen müssen so viel an Einkommen erzielen, wie dies ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Unterlässt es die unterhaltspflichtige Person absichtlich oder fahrlässig ein angemessenes Einkommen zu erzielen, kann vom Gericht ein fiktives Einkommen für die Unterhaltsbemessung festgesetzt werden.
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