Unter bestimmten Umständen kann der Mieter einer Wohnung sein Mietrecht an nahe Verwandte abtreten. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, stellt sich für Verwandten die Frage, wer etwas erbt und wie viel. Bestimmt der Erblasser keinen Erben, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge – das Gesetz legt in diesem Fall genau fest, welcher Angehöriger welchen Anteil des Vermögens erhält.
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