Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Das österreichische Konsumentenschutzgesetz sieht einige wichtige Regelungen speziell für Verbraucher zum Thema Gewährleistung vor. Damit Ihr Recht immer gewahrt bleibt, verraten wir Ihnen welche das sind.
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