Rechtsanwalts-Übersicht für Erbrecht in Vöcklabruck

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Erbrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Vöcklabruck? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Vöcklabruck mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Vöcklabruck mit einer anderen Spezialisierung als Erbrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Erbrecht in Vöcklabruck
01
Dr. Franz HITZENBERGER Zivil­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Familien­recht | Erb­recht | Urheber­recht | Scheidungs­recht | Marken­recht | Patent­recht
4840 Vöcklabruck Feldgasse 6 marker
0 Bewertungen
02
Dr. Thomas HERZOG Erb­recht | Insolvenz­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Wohnungseigentums­recht
4840 Vöcklabruck Stadtplatz 19 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Dominik MARINGER Arbeits­recht | Insolvenz­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Erb­recht
4840 Vöcklabruck Salzburgerstraße 4 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Erbrecht"

Expertentipp

Erbschaft in ihrer Wahlheimat Italien verstorbener Österreicher – wie ist bei der Erbschaftsannahme vorzugehen? Welches Land ist zur Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung zuständig?

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Rechtsnews

Sie wollen selbst bestimmen, wer Sie im Fall eines Verlustes der Geschäftsfähigkeit vertreten soll? – Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht können Betroffene vorab bestimmen, wer für Sie im Krankheitsfall entscheiden kann.

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Expertentipp

„Sterben und Erben bringen viel Kummer“. Ganz im Sinne dieses deutschen Sprichwortes steht auch die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes OGH 2Ob86/21t 26.05.2021 zum Thema fremdhändiges Testament. Der Tod eines geliebten Menschen an sich ist schon mit genügend Kummer verbunden, da sollte zumindest der Nachlass des Verstorbenen nicht noch zusätzlich für Probleme sorgen. Der „letzte Wille“ einer verstorbenen Person trägt jedoch bekanntlich ein großes Streitpotential in sich, kann er sich schließlich nicht mehr dazu äußern. Wichtig ist daher, dass schon zu Lebzeiten alle Formerfordernisse und sonstigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament eingehalten werden, damit die Abwicklung der Verlassenschaft so reibungslos wie möglich von statten gehen kann.

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