Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Von wem kann Schadenersatz bzw. Schmerzengeld verlangt werden, wenn die Operation misslingt oder über Risiken einer Behandlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde?
HIER ZUM ARTIKEL ›Eigentlich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen aus rechtlicher Hinsicht keine Besonderheit. Diese sind genauso wie jede andere schriftliche Vereinbarung Bestandteil eines abgeschlossenen Vertrages. Aufgrund der Tatsache, dass AGB in der Praxis überwiegend ungelesen oder bestenfalls überflogen werden, hat der Gesetzgeber darin ein nicht unbeachtliches Gefahrenpotential erkannt und einige zusätzliche Regeln für derartige Vertragsbestimmungen geschaffen.
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