Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit 11.11.2017 wurde die Mietvertragsgebühr für Wohnungsmietverträge abgeschafft. Die Befreiung gilt für alle Wohnungsmietverträge, die ab diesem Tag neu abgeschlossen werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›In welche der 4 Kategorien eine Wohnung fällt, entscheidet darüber, was maximal an Miete verlangt werden darf. Grundsätzlich gilt: Sie müssen umso mehr Miete zahlen, je besser die Wohnung ausgestattet ist. Aber der Kategorienmietzins ist nicht auf alle Mietverträge anzuwenden.