Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und somit immer von privatrechtlichen Bereichen abzugrenzen. Es gibt keine allgemein gültige Definition, die Verwaltungsrecht exakt von anderen Materien abgrenzt. Im Verwaltungsrecht werden staatliche Behörden tätig, die meist einseitig und übergeordnet tätig werden.
Halten Sie einen Bescheid in Ihren Händen, wurde der Bereich des Verwaltungsrechts betreten. Im Gegensatz zum Zivilrecht sind nicht Gerichte für etwaige Beschwerden oder Entscheidungen zuständig, sondern Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte und zuletzt auch der Verwaltungsgerichtshof. Die Schiene des Verwaltungsrechts zeichnet sich vor allem durch das zu Grunde liegende Interesse der Öffentlichkeit und Allgemeinheit aus. Es besteht eine enge Verzahnung mit dem Verfassungsrecht. So wie das Strafrecht neben dem Zivilrecht existiert, so existiert auch neben dem Verwaltungsrecht ein Verwaltungsstrafrecht.
Rechtsgebiete des Verwaltungsrechts im Überblick:
- Gewerberecht (Gewerbeordnung)
- Sicherheitspolizeirecht (Sicherheitspolizeigesetz)
- Fremdenrecht (Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz)
- Wasserrecht (Wasserrechtsgesetz)
- Forstrecht (Forstgesetz)
- Straßenrecht (Straßenverkehrsordnung)
- Vergaberecht (Bundesvergabegesetz)
- Baurecht (Bauordnungen)
- Raumordnungsrecht (Raumordnungsgesetze)
- Versammlungsrecht (Versammlungsgesetz)
- Vereinsrecht (Vereinsgesetz)
- Datenschutzrecht (Datenschutzgesetz)
- Naturschutzrecht (Naturschutzgesetze)
- Denkmalschutzrecht (Denkmalschutzgesetz)
- und viele, viele mehr
Was ist ein Bescheid?
Durch einen Bescheid werden Rechte oder Pflichte einer Einzelperson festgelegt. Es müssen beim Verfassen eines Bescheides diverse Formvorschriften eingehalten werden. Es kommt nicht selten vor, dass Rechtsanwälte bei der Bekämpfung von belastenden Bescheiden schon aufgrund formeller Fehler erfolgreich sind.
Jeder Bescheid beinhaltet einen sogenannten „Spruch“. Darin wird festgehalten, welche Verpflichtung auferlegt oder welches Recht gewährt oder verweigert wird. Ein negativer Baubescheid etwa versagt die Zulässigkeit der Bauführung. Ein Bescheid der Vereinsbehörde kann die Gründung eines Vereines untersagen. Der Zweck der anwaltlichen Leistung liegt hier in der inhaltlichen Überprüfung eines Bescheides; also, ob alles rechtlich richtig beurteilt wurde. Beachten Sie, dass rechtswidrige Bescheide in den meisten Fällen aufgehoben werden müssen, da diese trotz Rechtsverletzung bis dahin gültig sind.
Verwaltungsverfahrensrecht – Verwaltungsrecht ist auch Nachbarrecht
Behördliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren richten sich in deren Ablauf nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Dieses räumt all jenen Personen, die ein rechtliches Interesse haben, Parteistellung ein, wodurch auch Nachbarn eine aktive Verfahrensbeteiligung ermöglicht wird und es ihnen oft auch zusteht Rechtsmittel gegen erlassene Bescheide einzubringen.
Nachbarn zB im Sinne der Gewerbeordnung sind gem § 75 Abs 2 GewO alle Personen, die durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb einer Betriebsanlage gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden könnten. Diese können somit am Verfahren teilnehmen, da ihnen ein rechtliches Interesse zukommt. Die meisten Bauordnungen sehen Ähnliches vor. Dadurch wird den Nachbarn die Möglichkeit eingeräumt, sich gegen Bauvorhaben oder drohende Bewilligungen jedweder Art schon im Vorfeld zur Wehr zu setzen.
Es kommt auch immer wieder vor, dass, sogar lange Zeit nach (scheinbarer) Rechtskraft von Bescheiden, Verfahren wieder gänzlich neu durchgeführt werden müssen, da seitens der Behörde zu Unrecht übersehen wurde, diese in das Verfahren miteinzubeziehen. Die Parteistellung bleibt dabei aufrecht, die jedoch formell wiedererlangt werden muss. Dabei ist anwaltliche Hilfe dringend geboten.
Dreiteilung der Verwaltung
In Österreich gibt es drei verschiedene Verwaltungsschienen. Das österreichische Bundesverfassungsgesetz (B-VG) ordnet in den Artikel 10-15 genau an, welches Gebiet des Verwaltungsrechts von welcher Behörde vollzogen wird. Es gibt hierbei die Verwaltungsschienen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene. Dazu gesellt sich eine Sonderform, die „mittelbare Bundesverwaltung“. Dabei nehmen Landesbehörden die Aufgaben des Bundes wahr, wobei dies meist so wirkt, als hätte der Bund selbst gehandelt. Beachtliche Unterschiede finden sich in der Zuständigkeit für Entscheidungen bei Rechtsmitteln, wobei dies durch die Verwaltungsgerichtsnovelle 2014 aus organisatorischer Sicht vereinfacht wurde.
Folgende wertvolle Leistung erbringt Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht für Sie:
- Inhaltliche Beratung bei Fragen in sämtlichen Verwaltungsrechtsgebieten
- Unterstützung bei der Beantragung und Erlangung von Bewilligungen und Genehmigungen
- Geltendmachung und Schutz Ihrer Nachbarrechte
- Bekämpfung rechtswidriger Bescheide
- Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, falls Grundrechte verletzt wurden
- Lösungen bei Streitigkeiten in Vereinen oder bei Versammlungen
- Überprüfung polizeilichen Handelns
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