Das Verkehrsrecht begegnet uns tagtäglich – egal ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer. Alle Verkehrsteilnehmer haben sich dabei an die bestehenden Verkehrsgesetze zu halten. Das Verkehrsrecht umfasst im weiteren Sinn nicht nur die Normen des Straßenverkehrsrecht sondern auch des Luftfahrtrechts, des Eisenbahnrechts oder des Wasserstraßenrechts. Die mit Abstand wichtigste Materie im Bereich des Verkehrsrechts ist jedoch das Straßenverkehrsrecht.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die StVO enthält zahlreiche Pflichten und Regelungen, die die Verkehrsteilnehmer, meist bei sonstiger Verwaltungsstrafe, im öffentlichen Straßenverkehr einhalten müssen.
§ 3 der StVO legt den durchwegs bekannten Vertrauensgrundsatz fest, wonach jeder Verkehrsteilnehmer auf das StVO-konforme Verhalten der anderen Teilnehmer vertrauen darf. Ausgenommen hiervon sind Kinder, behinderte und gebrechliche Personen, sowie verhaltensauffällige Personen.
§ 5 der StVO sanktioniert in Zusammenhang mit § 99 StVO die Inbetriebnahme von Fahrzeugen in alkoholisiertem Zustand. In engem Kontext dazu stehen einige Bestimmungen des Führerscheingesetzes, welche den Verlust der Lenkerberechtigung an den Verlust der Verkehrszuverlässigkeit knüpfen. Die Zuverlässigkeit ist dann nicht mehr gegeben, wenn durch das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs wiederum eine Strafbarkeit nach § 99 StVO besteht, was der Fall ist, wenn der Blutalkohol eine Grenze von 0,8 Promille überschreitet.
Die §§ 7 ff der StVO enthalten detaillierte Fahrregeln, wie etwa das Verhalten bei Bodenmarkierungen, Überholen, Fahrgeschwindigkeit oder Halte- und Parkverbote.
Führerscheingesetzes (FSG)
Das Führerscheingesetzes (FSG) regelt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung. Geregelt wird hier bspw. der Probeführerschein, die Fahrprüfung sowie die Entziehung des Führerscheins.
Kraftfahrzeuggesetzes (KFG)
Das Kraftfahrzeuggesetz regelt einerseits die für serienmäßig produzierte Fahrzeuge vorgesehene Typengenehmigungen andererseits die KFZ-Zulassung. Zur Erlangung des Zulassungsscheines ist der Kaufvertrag über den Wagen, der Typenschein sowie die Versicherungsbestätigung (KZF-Haftpflicht) Voraussetzung.
Auch die Begutachtungsbestätigung nach § 57a Abs 4 KFG („Pickerl“) ist im KFG geregelt. Das Fehlen des „Pickerls“ steht unter einer Strafdrohung von bis zu 5.000 EUR.
Nach § 103 KFG trifft jeden Österreicher die Pflicht, Auskunft darüber zu geben, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein KFZ unter einem bestimmten Kennzeichen gefahren hat (Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG). Eine Verletzung der Bestimmungen des KFG kann verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden.
Verschuldensunabhängige Haftung des Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG)
Bei schadenersatzrechtlichen Fragen im Bereich des Verkehrsrechts ist neben den allgemeinen zivilrechtlichen Schadensersatzbestimmungen vor allem das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) von entscheidender Bedeutung: Im Bereich der „Gefährdungshaftung“ muss der Fahrzeughalter alle Schäden ersetzen, die bei Unfall oder Betrieb eines KFZ entstanden sind, und zwar verschuldensunabhängig! Das Versicherungsunternehmen haftet jedoch immer solidarisch mit dem Halter.
Strafdrohungen und Rechtsschutz im Straßenverkehrsrecht
Gerade das Verkehrsrecht ist auch für die strafrechtliche Seite bekannt. Neben den gerichtlich strafbaren Elementen sind vor allem zahlreiche verwaltungsstrafrechtliche Normen anzutreffen. Welche Rechtsschutzmöglichkeit Sie im Falle einer Strafe in Anspruch nehmen können, hängt gänzlich von der Art des „Strafzettels“ ab. Je nachdem, ob ein Strafbescheid, eine Strafverfügung, ein Organstrafmandat oder eine Anonymverfügung vorliegt, müssen verschiendene Wege eingeschlagen werden.
In diesen Fällen ist die Konsultation und Beauftragung eines Rechtsanwaltes jedenfalls sinnvoll:
- bei der Gestaltung von Rechtsmitteln gegen Verwaltungsstrafen
- bei gerichtlichen Strafverfahren in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
- bei der Rückerlangung des Führerscheines
- bei der Geltendmachung von erlittenen Schäden durch Unfälle
- bei Kontrolle des Handelns der Straßenpolizei auf Rechtmäßigkeit
Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Verkehrsrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt? Hier finden Sie den für Sie passenden Anwalt für Verkehrsrecht auf meinanwalt.at: