Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Kinder und Ehepartner von Verstorbenen haben Anspruch auf einen Teil des Erbes. Sie können jedoch unter bestimmten Umständen vom Verstorbenen enterbt werden – wenn sie z.B schwere Straftaten begangen haben, ein unsittliches Leben führen oder das Testament verfälscht haben.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie haben Ihrer Tochter oder Ihrem Ehemann ein wertvolles Geschenk gemacht. Leider verhält sich die beschenkte Person nicht so, wie Sie es sich erwartet hätten und Sie würden die Schenkung gerne rückgängig machen. – Wann Sie Ihr Geschenk zurückverlangen können, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
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