Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Verbraucher können bei sogenannten Haustürgeschäften – also Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurden – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht immer. Verlangt der Konsument, dass der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittfrist tätig werden soll und hat der Unternehmer seine Leistung erbracht, kann er nicht mehr zurücktreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Auch wenn sich Jungunternehmer in der Regel lieber auf andere Dinge konzentrieren: Die Start-up-Phase hält viele rechtliche Herausforderungen bereit. Diese Fragen sind enorm wichtig:
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