Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Schädigt der Arbeitnehmer einen Kunden oder seinen Arbeitgeber, kommen die besonderen Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes zur Anwendung. Gegenüber dem Kunden haftet der Arbeitgeber immer voll, kann sich das Geld unter Umständen aber vom Arbeitnehmer zurückholen. Wie viel der Arbeitnehmer für Fehler wirklich zahlen muss, hängt insbesondere davon ab, ob zB eine entschuldbare Fehlleistung vorliegt oder grobe Fahrlässigkeit.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Sommer genießt man gerne das Grillen mit Freunden und Familie. Für Mieter und Wohnungseigentümer stellt sich aber schnell die Frage, ob Grillen am Balkon überhaupt erlaubt ist oder nicht? Wir verraten es Ihnen.
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