Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Internetzugang gilt grundsätzlich als „Betriebsmittel“ am Arbeitsplatz. Die Benützung ist in Weisungen, Verträgen oder Betriebsvereinbarungen zu klären. Eine gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht gibt es (noch) nicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Viele Konsumenten haben bereits dubiose Gewinnzusagen per Post oder E-Mail erhalten. Doch was ist davon zu erhalten? Rechtlich haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns, wenn Ihnen ein Preis versprochen wurde. In vielen Fällen sind die betreffenden Firmen jedoch nicht leicht aufzufinden oder sind insolvent.
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