Brandschaden und die Versicherung zahlt nicht? Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht verständlich erklärt
HIER ZUM ARTIKEL ›Am 18.9.2016 trat in Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (RL 2014/92/EU) das neue Verbraucherzahlungskontogesetz („VZKG“) in Kraft. Das Gesetz regelt die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel dieser Konten und den Zugang zu Verbraucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. Als Zahlungskonto wird ein auf den Namen eines oder mehrerer Verbraucher lautendes Konto definiert, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird.
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Wenn sich die vom Anlageberater empfohlenen Produkte als schlechte Investition herausstellen und massiv an Wert verlieren, ist Eile geboten – doch gegen wen können Ansprüche geltend gemacht werden? Wie sich geschädigte Anleger schadlos halten können und worauf Sie im Anlagegespräch achten sollten, erklärt Rechtsanwalt und Anlegerschutz-Experte Mag. Arno F. Likar LL.M. (LSE), Partner der Rechtsanwaltskanzlei LIKAR im Interview.
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