Das Strafrecht sanktioniert bestimmte verbotene Verhaltensweisen mit Geld- und/oder Freiheitsstrafen. Wenn Strafrecht gemeint ist, umfasst dies nicht auch das Verwaltungsstrafrecht: Während im Justizstrafrecht ein ungebundener Richter urteilt, verhängt im verwaltungsstrafrechtlichen Bereich eine weisungsgebundene Behörde per Bescheid eine Strafe. Weiters unterscheidet man materielles Strafrecht, das festlegt, welche Verhaltensweisen strafrechtlich sanktioniert werden können und formelles Strafrecht oder auch Strafprozessrecht, das insbesondere den Ablauf des Strafverfahrens regelt.
Strafrecht
Zentrales Gesetz des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Dieses gliedert sich in einen Allgemeinen Teil sowie in einen Besonderen Teil. Im Allgemeinen Teil des StGB werden strafrechtliche Grundsätze festgelegt. Es wird etwa geregelt, ob und wie der erfolglose Versuch einer Straftat zu bestrafen ist, welche Gründe ein Strafurteil mildern oder verschärfen können, welche Strafe einem Anstifter zugemessen wird, wann begangene Taten verjähren, wann ein Insasse frühzeitig bedingt entlassen werden kann oder aber auch, wann eine Straftat gerechtfertigt werden kann und somit Straflosigkeit eintritt.
Auch allgemein bekannte strafrechtliche Grundsätze wie „Keine Strafe ohne Gesetz“ sind hier zu finden (§ 1 StGB). Der Besondere Teil enthält dagegen die einzelnen strafbaren Tatbestände wie beispielsweise Körperverletzung (§ 83 StGB), Diebstahl (§ 127 StGB), Veruntreuung (§ 133 StGB) oder Betrug (§ 146 StGB).
Jugendstrafrecht
Zudem sieht das Jugendgerichtsgesetz (JGG) besondere Vorschriften für Jugendliche vor. Das Jugendgerichtsgesetz mildert die Wirkungen des übrigen Strafrechts ab. Jugendlichen soll die Möglichkeit nicht verbaut werden, ein straffreies Leben zu führen. Gerade im Hinblick auf die Wichtigkeit des Abschlusses einer Schulausbildung oder Lehre wurden diese Bestimmungen errichtet.
Kinder im Sinne des JGG sind alle Personen unter 14 Jahren, diese sind nicht straffähig – ein Richter kann keine Strafe verhängen. Die Höchstgrenze aller Geld- und Freiheitsstrafen wird für Jugendliche (von 14 bis 18) auf die Hälfte reduziert. Lebenslange Freiheitsstrafen werden in 10 bis 20-jährige Strafen umgewandelt.
Besonders bedeutsam ist, dass es auch keine Mindeststrafe gibt. Ein Betrüger, der € 100.000 erbeutet, muss grundsätzlich mit einer Strafe zwischen einem und zehn Jahren rechnen, der Jugendliche mit maximal fünf Jahren; die Mindestgrenze entfällt, die Maximalgrenze halbiert sich. Auch für die sogenannten „jungen Erwachsenen“ im Alter zwischen 18 und 21 Jahren bestehen noch einige Abmilderungen.
Strafprozessrecht
Zentrales Gesetz des Strafprozessrechts ist die Strafprozessordnung (StPO). Sie regelt gemäß § 1 StPO das Verfahren zur Aufklärung von Straftaten, über die Verfolgung verdächtiger Personen und über damit zusammenhängende Entscheidungen.
Darin niedergeschrieben sind etwa Regeln darüber, welche Beweise aufgenommen werden dürfen, wie ein Richter begründen muss, wann ein Urteil ungültig ist, welche Rechte die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft haben und vieles mehr. Um die Verwirkung oder Versäumung seiner Rechte zu vermeiden, ist dabei ein Rechtsbeistand unerlässlich.
Diversion
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht haben die Möglichkeit, während eines Strafverfahrens dem Angeklagten ein Diversionsangebot zu unterbreiten. Sofern dieser dem zustimmt, wird eine Probezeit vereinbart, die Leistung gemeinnütziger Leistungen, die Zahlung eines Geldbetrages oder ein Tatausgleich vorgeschrieben.
Diese Möglichkeit steht jedoch nur zur Verfügung, wenn die Tat (der Sachverhalt) hinreichend aufgeklärt ist, keine besonders schwere Straftat vorliegt, keine schwere Schuld vorliegt, kein Mensch zu Tode kam und die Diversion wahrscheinlich ausreichen wird, den Beschuldigten auf den rechten Weg zu bringen. Die Annahme der Diversion beendet das Strafverfahren vorläufig, bei zu Erfüllung der Auflagen endgültig und zwar ohne Vorstrafe!