Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Horrorstrafen für Marktmissbrauch – Das Inkrafttreten der EU-Marktmissbrauchsverordnung bringt in Österreich zahlreiche praxisrelevante Änderungen. Ein Beitrag von Kapitalmarkt-Experte und Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Arbeitnehmerschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer von den Einwirkungen des Rauchens am Arbeitsplatz geschützt werden müssen. Das Rauchen in Büroräumen mit Nichtrauchern ist jedenfalls verboten. Auch in Aufenthaltsräumen dürfen Nichtraucher keinem Tabakrauch ausgesetzt werden.
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