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Falls Sie einen Rechtsanwalt in Steyr mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:
Stalking ist eine Form von Gewalt. Es bedeutet eine beabsichtige und wiederholte Belästigen und Verfolgen der betroffenen Personen. Daher wurde ein neuer Straftatbestand dagegen geschaffen. In Österreich ist das Anti-Stalking-Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Umgangssprachlich hat sich bereits der Begriff der Fußfessel etabliert, wobei man richtigerweise von „elektronisch überwachtem Hausarrest“ sprechen müsste. Die teils verbreitete Vorstellung, dass die Möglichkeit der elektronischen Fußfessel große Mengen Krimineller in die Gesellschaft zurückführt, ist jedenfalls verfehlt. Um in den „Genuss“ zu kommen, Freiheitsstrafen zu Hause absitzen zu dürfen, müssen viele, meist für Häftlinge nur schwer erfüllbare Voraussetzungen erfüllt sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Österreich ist die Anwendung von körperlicher und seelischer Gewalt in der Erziehung verboten – auch die berühmte „g'sunde Watschn“ ist nicht zulässig. Wer Kinder misshandelt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch eine Wegweisung und ein Kontaktverbot sind möglich.
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