Rechtsanwalts-Übersicht für Arbeitsrecht in Steyr

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Arbeitsrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Steyr? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Steyr mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Steyr mit einer anderen Spezialisierung als Arbeitsrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Arbeitsrecht in Steyr
01
Mag.Dr. Heinz KASSMANNHUBER Insolvenz­recht | Wirtschafts­recht | Steuer­recht | Arbeits­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Finanzstraf­recht
4400 Steyr Stelzhamerstraße 11 marker
1 Bewertung
02
Mag. Dr. Birgitta BRAUNSBERGER-LECHNER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Zivil­recht | Familien­recht | Scheidungs­recht | Vertrags­recht | Unternehmens­recht | Arbeits­recht | Sozial­recht | Straf­recht | Wirtschafts­recht | Miet­recht | Versicherungs­recht | Konsumentenschutz
4400 Steyr Leopold-Werndl-Strasse 9 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Arbeitsrecht"

Expertentipp

Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.

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Rechtsnews

Die Bildungskarenz ist in Österreich immer beliebter geworden. Sie bietet die Möglichkeit, bei aufrechtem Arbeitsverhältnis eine Weiterbildung zu absolvieren und dafür eine Förderung zu erhalten. – Wann Sie Bildungskarenz in Anspruch nehmen können, für welchen Zeitraum und wie viel Sie in dieser Zeit an Weiterbildungsgeld erhalten, lesen Sie hier.

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Rechtsnews

Schädigt der Arbeitnehmer einen Kunden oder seinen Arbeitgeber, kommen die besonderen Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes zur Anwendung. Gegenüber dem Kunden haftet der Arbeitgeber immer voll, kann sich das Geld unter Umständen aber vom Arbeitnehmer zurückholen. Wie viel der Arbeitnehmer für Fehler wirklich zahlen muss, hängt insbesondere davon ab, ob zB eine entschuldbare Fehlleistung vorliegt oder grobe Fahrlässigkeit.

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