Die Flexible Kapitalgesellschaft soll die besonderen Bedürfnisse von Start-Ups befriedigen. Eine erste Einschätzung, ob das gelingen wird, gibt es hier:
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Jahr 2008 wurde in Österreich die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft. Seitdem können Schenkungen steuerfrei vorgenommen werden. Dennoch müssen bestimmte Arten von Schenkungen bzw. ab bestimmten Wertgrenzen dem Finanzamt gemeldet werden – wird keine Meldung gemacht, kann das Finanzamt empfindliche Geldstrafen verhängen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie werden Einkünfte aus Leistungen, die einer Person höchstpersönlich zuzurechnen sind, steuerlich behandelt, wenn eine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet wird? – Nunmehr ist ausdrücklich geregelt, dass bei bestimmten höchstpersönlichen Tätigkeiten trotz Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die erzielten Einkünfte unmittelbar jener natürlichen Person zugerechnet werden, die die Leistungen erbringt.
Von Mag. Gerhard Schwab, Steuerberater und Partner bei ARTUS
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