Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in St. Valentin

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in St. Valentin? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in St. Valentin mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in St. Valentin mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Strafrecht in St. Valentin
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
62 Bewertungen
02
Mag. Dr. Christian STRASSER Insolvenz­recht | Straf­recht | Verwaltungs­recht | Zivil­recht
4300 St. Valentin Hauptplatz 11 marker
1 Bewertung
03
Ing. Dr. Gerhard SCHAFELNER Familien­recht | Gesellschafts­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Scheidungs­recht
4300 St. Valentin Werkstraße 11 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Expertentipp

Inländische Gerichtsbarkeit im Strafrecht: Wann sind österreichische Gerichte zuständig?

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Expertentipp

Mit 31.12.2020 gelten in der EU einheitliche Regelungen für die zivile Nutzung von Drohnen. Bis 2023 gibt es Übergangsfristen, nach Ablauf dieser sind die Regeln der neuen Verordnung zur Gänze einzuhalten. Künftig müssen sich Drohnenbetreiber online registrieren und für spezielle Bereiche einen Drohnenführerschein vorweisen. Die Registrierung ist unter www.dronespace.at möglich, kostet 31,20€ (Stand 03.2021) und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Mag. Peter Rezar klärt über die Auswirkungen der Drohnenverordnung (EU) 2019/947 auf und gibt Einblick, welches Strafmaß bei Verstößen droht.

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Expertentipp

Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (idF „FORG“) BGBl I 2019/104 wurde mit Wirkung ab 01.01.2021 die Steuer- und Zollverwaltung in Österreich neuorganisiert. Für Finanzstrafverfahren ist dies insoweit relevant, als es bundesweit ab diesem Zeitpunkt nur noch zwei Finanzstrafbehörden gibt: Zollamt Österreich und Amt für Betrugsbekämpfung

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