Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber die Kosten für Bildungsmaßnahmen vom Arbeitnehmer zurückverlangen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmer haben bei Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Freizeit für die Jobsuche von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit in der Kündigungsfrist. Dies gilt auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
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