Rechtsanwalts-Übersicht für Steuerrecht in St. Pölten

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Steuerrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in St. Pölten? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in St. Pölten mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in St. Pölten mit einer anderen Spezialisierung als Steuerrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Steuerrecht in St. Pölten
01
Dr. Peter KRÖMER Verwaltungs­recht | Wirtschafts­recht | Gesellschafts­recht | Steuer­recht | Finanzstraf­recht
3100 St. Pölten Riemerplatz 1 marker
0 Bewertungen
02
MMag. Dr. Rudolf JIROVEC Steuer­recht | Bank- und Kapitalmarkt­recht | Insolvenz­recht | Verfassungs­recht und Grund­rechte | Wirtschafts­recht | Finanzstraf­recht
3100 St. Pölten Julius Raab Promenade 2 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Steuerrecht"

Expertentipp

Die Flexible Kapitalgesellschaft soll die besonderen Bedürfnisse von Start-Ups befriedigen. Eine erste Einschätzung, ob das gelingen wird, gibt es hier:

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Rechtsnews

Unternehmer müssen ab 2016 alle Barumsätze auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen einzeln erfassen. Außerdem ist ein Beleg auszuhändigen und die meisten Unternehmer müssen ihre Umsätze mit einer Registrierkasse erfassen. Als Barumsätze gelten dabei auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarten, mit Gutscheinen, mit Mobiltelefonen, etc.

von Mag. Wolfgang Dibiasi, Geschäftsführer und Managing Partner bei ARTUS

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Rechtsnews

Ab 1.1.2016 wird die Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn bei privaten Grundstücksveräußerungen von 25% auf 30% angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet. Alternativ kann auch der allgemeine Einkommenssteuertarif (25% - 55%) gewählt werden. Für Körperschaften gilt diese Neuerung nicht. Hier kommt es auch weiterhin zu einer Steuerbelastung mit 25% KÖSt bzw. Zwischensteuer.

Von Mag. Wolfgang Schmid, Steuerberater und Partner bei ARTUS

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