Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Krankenanstalten und niedergelassene Ärzte haben als Dienstleistungserbringer einen wichtigen Auftrag im Rahmen der Versorgung von Patienten wahrzunehmen. Leider kommt es dabei vor, dass die ärztliche Dienstleistung nicht dem entspricht, was sich der Patient vorstellt bzw. dem Patienten aus der Behandlung ein Nachteil entsteht. Auch wenn vielfältig rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit den daraus resultierenden Situationen bestehen und geschaffen wurden, ist der Umgang mit dem Thema Arzthaftung für viele ein rotes Tuch.
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmerinnen genießen in Österreich während und nach der Karenz einen besonderen Kündigungsschutz. Auch für einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gelten besondere Regeln.
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