Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Unternehmer müssen ab 2016 alle Barumsätze auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen einzeln erfassen. Außerdem ist ein Beleg auszuhändigen und die meisten Unternehmer müssen ihre Umsätze mit einer Registrierkasse erfassen. Als Barumsätze gelten dabei auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarten, mit Gutscheinen, mit Mobiltelefonen, etc.
von Mag. Wolfgang Dibiasi, Geschäftsführer und Managing Partner bei ARTUS
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie werden Einkünfte aus Leistungen, die einer Person höchstpersönlich zuzurechnen sind, steuerlich behandelt, wenn eine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet wird? – Nunmehr ist ausdrücklich geregelt, dass bei bestimmten höchstpersönlichen Tätigkeiten trotz Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die erzielten Einkünfte unmittelbar jener natürlichen Person zugerechnet werden, die die Leistungen erbringt.
Von Mag. Gerhard Schwab, Steuerberater und Partner bei ARTUS
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