Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Der Entwurf der neuen Form der Ehe soll mehr Flexibilität bringen. Insbesondere trifft dies in Bezug auf eine Trennung zu. Derzeit wird vom Justizministerium geprüft, ob nun das neue Ehe-Modell eingeführt werden soll. Mittels Fragebogen sollen entsprechende Daten evaluiert werden. Das Formular soll unter anderem an Familiengerichte, Anwälte, Beratungsstellen oder an die Institution für Rechts- und Kriminalsoziologie verschickt worden sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das österreichische Konsumentenschutzgesetz sieht einige wichtige Regelungen speziell für Verbraucher zum Thema Gewährleistung vor. Damit Ihr Recht immer gewahrt bleibt, verraten wir Ihnen welche das sind.
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