Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine Sanierung gelingt oftmals nur mit der Hilfe eines Investors, der im Zuge der Sanierung das Unternehmen übernimmt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Nach der Scheidung hat der nicht mit der Obsorge betraute Elternteil nicht nur das Recht auf Kontakt mit seinem Kind, sondern sogar die Pflicht. Aber wie oft hat der Kontakt zu erfolgen? Kann sich das Kind weigern? Besteht ein Anspruch auf Kontakt, auch wenn kein Unterhalt geleistet wird? – Wir klären Sie auf.
HIER ZUM ARTIKEL ›