Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmer und Arbeitgeber können für die Dauer von mindestens 4 Monaten bis maximal 2 Jahren Bildungsteilzeit vereinbaren. Arbeitnehmer können so Ihre Arbeitszeit bei gleichzeitigem Bezug von Bildungsteilzeitgeld für Weiterbildungsmaßnahmen reduzieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit 01.03.2014 können Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH das Gründungsprivileg in Anspruch nehmen. Die sogenannte gründungsprivilegierte GmbH hat somit die GmbH light abgelöst, die nach nur acht Monaten wieder abgeschafft wurde.
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