Verbraucher können bei sogenannten Haustürgeschäften – also Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurden – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht immer. Verlangt der Konsument, dass der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittfrist tätig werden soll und hat der Unternehmer seine Leistung erbracht, kann er nicht mehr zurücktreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Unter bestimmten Umständen können überhöhte Krankenstände einen Kündigungsgrund darstellen. An sich sozialwidrige Kündigungen sind dann gerechtfertigt, wenn es sich um außergewöhnlich häufige oder lange Krankenstände des Arbeitnehmers handelt. Allerdings gibt es hier keine starren Grenzen, sondern es handelt sich um Einzelfallentscheidungen.
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