Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Im Winter sind Autos in der Früh oft von einer Eis- oder Schnee-Schicht bedeckt. Ungern will man als Autofahrer länger als nötig, das gesamte Eis und den Schnee entfernen. Wie genau Sie Ihr Auto von Eis und Schnee befreien müssen und welche Strafen bei Missachtung drohen, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
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