Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie möchten Ihr Testament ohne Notar, Rechtsanwalt oder Zeugen errichten? – In diesem Fall müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben berücksichtigen, damit es auch gültig ist und Ihr Wille umgesetzt werden kann. Ist die letztwillige Verfügung dagegen ungültig, gilt die gesetzliche Erbfolge.
HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.
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