Im glühend heißen Sommer steigt neben der Temperatur auch vermehrt das Risiko eines Arbeitsunfalles. Daher sind die Unternehmen verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ziel ist es, eine mögliche Gefahr durch die hohen Temperaturen oder die intensive Sonneneinstrahlung weitmöglichst zu minimieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Grundsätzlich können Schenkungen ohne jegliche Beschränkungen vorgenommen werden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei deren Vorliegen die Beteiligung eines Notars vorausgesetzt wird. Dies betrifft insbesondere die Schenkung auf den Todesfall und das Schenkungsversprechen. Welche Punkte Sie unbedingt beachten sollten und wann die Beiziehung eines Notars notwendig ist, verraten wir in diesem Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Interview mit meinanwalt.at klärt Rechtsanwalt Mag. Michael Wohlgemuth LL.M. (USA), Partner der Rechtsanwaltskanzlei Kugler & Wohlgemuth und Experte für Arbeitsrecht über Fragen rund um das Thema Kündigung auf.
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