Das Schadenersatzrecht regelt klar, wann Schäden einer anderen Person zu ersetzen sind. Das Gewährleistungsrecht hat im Gegensatz dazu den Zweck, den ursprünglichen Wert von Leistung und Gegenleistung aufrecht zu erhalten. Ein gekauftes Produkt soll und darf nicht am Folgetag aufgrund eines Mangels funktionsunfähig sein; es entsteht dem Käufer damit ein Nachteil, der im Rahmen der Bestimmungen des Gewährleistungsrechts wieder an den Verkäufer zurückübertragen wird.
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- bei der Feststellung, ob Ersatzpflichten bestehen
- bei der rechtlich korrekten Schadensberechnung
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