Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Es tritt ein Schadensfall ein, jedoch weist die Rechtsschutzversicherung die Abdeckung dessen ab. Die Details der Rechtsschutzdeckung müssen überprüft werden, am besten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Denn in manchen Fällen, kann doch noch von der Rechtsschutzdeckung Gebrauch gemacht werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann teuer werden – Rechtsschutzversicherungen bieten einen gewissen Schutz gegen hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Doch ist schon bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Vorsicht geboten und es müssen viele Punkte beachtet werden, um im Anlassfall auch wirklich einen Versicherungsschutz zu genießen.
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